Allgemeine Grundsätze zur ZOS Prüfungsgestaltung (gültig ab 2014)
Grundvoraussetzung für eine Teilnahme an Qualifizierungs-Wettkämpfen ist eine generelle Leistungserfüllung innerhalb der jeweiligen Prüfungsbedingungen durch den Hund.
Teilnahmeberechtigt für den ZOS -Wettkampf ist jedes Team, das bis Meldeschluss – Informationen beim Veranstalter – in einer der vier Leistungsstufen beim Veranstalter als Teilnehmer gemeldet ist.
Der Teilnehmer hat sich über das auf www.zielobjektsuche.de befindliche Anmeldeformular anzumelden.
Mit der Anmeldebestätigung ergeht die Rechnung für die Teilnahmegebühr nebst Anmeldebestätigung an den Teilnehmer.
Nach Begleichung der Teilnahmegebühr gelten die Startvoraussetzungen als erfüllt.
Zur Teilnahme an einer der jährlich von der Hundezentrum Baumann GmbH veranstalteten Internationalen Deutschen ZOS -Meisterschaft hat ein Qualifikationsnachweis zu erfolgen.
Die Startzeit eines jeden einzelnen Teilnehmers wird zum Beginn des Wettkampfes per Losverfahren festgelegt.
Weitere Voraussetzungen
In jedem ZOS Suchbereich hat der Wettkampfteilnehmer freie Wahl bezüglich der Suchrichtung. Somit bestehen in der ZOS -Fläche zwei Ansatzmöglichkeiten, zwei Ansatzmöglichkeiten in der ZOS -Päckchenstraße und beliebig viele Ansatzmöglichkeiten am ZOS -Trümmerfeld. Ausnahme wird für Level 4 festgelegt. Auf der zirka 6 m x 3 m großen ZOS -Trümmerstrecke ist wie bei der ZOS -Päckchenstraße zu verfahren. Damit stehen hier nur zwei mögliche Ansatzpunkte zur Verfügung.
Unmittelbar vor Suchbeginn erfolgt die Anmeldung beim Leistungsrichter. Die Anmeldung beinhaltet neben der Los-Nummern- Nennung die Vor- und Zunamen-Nennung des Teilnehmers sowie den Namen dessen Hundes. Zudem ist der Ansatzpunkt zur Suche mitzuteilen. Weiterhin wird der zu suchende ZOS Gegenstand (Ausnahme in Leistungsstufe 4) in der Fläche und in der Trümmersuche dem Leistungsrichter unter Nennung der Bezeichnung des ZOS Gegenstandes übergeben.
Während der ZOS Gegenstand im Suchbereich versteckt wird, befindet sich der Teilnehmer im Anmeldebereich außer Sicht.
Der Ansatz (Start) erfolgt ausschließlich von der Position des Hundes aus (Hundeführer befindet sich bei seinem Hund). Dem Hundeführer steht es frei, ein kurzes Antäuschen (Verstecksignal) nach Anmeldung beim Leistungsrichter des jeweiligen Suchabschnittes und unmittelbar vor dem Ansatz vorzunehmen.
Der Ansatz erfolgt ausschließlich außerhalb des ZOS Suchgebietes an dem bereits bei der Anmeldung bekanntgegebenem Ansatzpunkt
Das Festhalten des Hundes am Ansatz ist nur in der Stufe 1 beim Antäuschen zulässig.
Die festhaltende Hilfsperson hat unmittelbar vor dem Suchbeginn des Hundes diesen Bereich wieder zu verlassen.
Der Ansatz erfolgt nur unter Einbeziehung von Hör- und / oder Sichtzeichen. In den Leistungsstufen 3 und 4 kann das Behältnis zur Aufbewahrung des zu suchenden Gegenstandes dem Vierbeiner als zusätzliche Hilfe am Ansatz vor die Nase gehalten werden (anriechen).
Um eine einseitige Konditionierung auf den Individualgeruch des Hundeführers ausschließen zu können, ist der Hundeführer in den Leistungsstufen 2 bis 4 verpflichtet, einen vom Leistungsrichter benannten Gegenstand in der Trümmer- und Päckchensuche mit der Handinnenfläche drei Sekunden lang zu berühren (Verleitung durch Eigengeruch).
In der Leistungsstufe 2 wird dem Starter ein beliebiger Kleingegenstand in die Hand gegeben. Dieser ist im Zeitraum der Anmeldung vom Starter fest umschlossen in der Hand zu halten, um den Gegenstand mit dem Individualgeruch des Starters zu kontaminieren. Dieser Verleitungsgegenstand wird anschließend ebenfalls im ZOS Suchbereich vom Leistungsrichter versteckt.
Die Zeitmessung beginnt, wenn nach der Anmeldung beim Leistungsrichter der Teilnehmer durch Handzeichen (Hand wird nach oben gehalten) die Startbereitschaft am Ansatz signalisiert hat.
Die Zeitmessung endet nach fünf Minuten. Ausnahme Level 4 Päckchenstraße (3 x 3 Min.), sowie Differenzierungssuche in Level 3 und 4.
Wird das Handzeichen zur Zeitmessung in Level 1 vergessen, so erfolgt auf Weisung des Leistungsrichters – ohne Zeitstopp – ein Neuansetzen.
Ab Level 2 wird das Vergessen des Handzeichens zum Suchbeginn mit 0 Punkten für die jeweilige Suchdisziplin bewertet.
Die Arbeit gilt in den Leistungsstufen 1 und 2 als abgeschlossen beziehungsweise beendet, wenn der Teilnehmer per Handzeichen (Hand wird nach oben gehalten) den Fund seines Hundes dem Leistungsrichter signalisiert. Dazu muss der Leistungsrichter nach einer Wartezeit von jeweils 3 bzw. 5 Sekunden das Signal ebenfalls durch Handzeichen erwidern. Dann erst darf der Teilnehmer seinen Hund mittels Klicker bestätigen. Die Bewertung des Anzeigeverhaltens endet mit der Signalerwiderung durch den Leistungsrichter. Abschließend muss der Teilnehmer dem Leistungsrichter bei Aufforderung die Liegestelle des Gegenstandes präzise zeigen (genau beschreiben oder mit dem Finger zeigen).
In den ZOS Leistungsstufen 3 und 4 gilt die Arbeit als abgeschlossen, wenn der Hundeführer nach dem erwiderten Handzeichen (nach zirka 3 Sekunden) des Leistungsrichters neben seinen verweilenden Hund getreten ist und nach weiteren zirka 5 Sekunden durch den Leistungsrichter bestätigt wird. Der Teilnehmer darf dann seinen Hund mittels Click nur in der Päckchenstraße und in der Wandsuche bestätigen. Ein Bestätigen von Hunden im Rahmen der Differenzierungsarbeit in der Trümmer- und Flächensuche ist aufgrund möglicher Fehlverknüpfungen bei falschen Anzeigen nicht erlaubt.
Sollte der Starter seinen Hund noch vor Erwidern des Leistungsrichters zur Beendigung der Arbeit mittels Click bestätigen, wird diese Arbeit mit 0 Punkten bewertet.
Nach beendeter Arbeit ist ein Bestätigen durch Futter oder Spielzeug im ZOS -Anmelde- und im Suchbereich strikt untersagt. Lediglich verbales Lob ist erlaubt, der Einsatz des Klickers zur Bestätigung ist außer in Level 3 und 4 der Trümmer- und Flächensuche erlaubt.
Das Anzeigeverhalten erfolgt grundsätzlich durch die Platzposition.
Ein Verlassen der Platzposition ist innerhalb des Anzeigeverhaltens nicht erlaubt.
In der ZOS -Flächensuche (Level 1 und 2: zirka 200 qm Wiese; Level 3 und 4: zwei Flächen a zirka 150 qm mit unterschiedlicher Bewuchs- länge) darf der Starter innerhalb der abgegrenzten Fläche nur die deutlich sichtbar markierte Mittellinie (zirka ein Meter breit) betreten. Der Teilnehmer hat dem Leistungsrichter bei der Anmeldung mitzuteilen, aus welcher Richtung er seinen Ansatzpunkt wählt.
Das ZOS -Trümmerfeld bzw. die ZOS -Trümmerstrecke darf während der Suche vom Hundeführer begangen werden.
Die Trümmerfeldgröße beträgt in den Leistungsstufen 1 und 2 zirka 20 qm, in der Leistungsstufe 3 sind zwei ZOS -Trümmerfelder von je zirka 15 qm vorgesehen und in der Leistungsstufe 4 eine Trümmerstrecke mit zirka 6 m x 3 m. Im Gegensatz zur Leistungsstufe 1 werden in der Stufe 2 mehr Gegenstände (Versteckmöglichkeiten) verwendet und somit auch enger gestellt.
In der Stufe 2 erfolgen Erschwernisse in der Anzeige durch die Unebenheit der Untergründe. In der Stufe 3 sind mindestens drei ZOS -Versteckmöglichkeiten in Hundenasehöhe zu wählen. In der Stufe 4 werden zusätzlich mindestens zwei ZOS -Kletterversteck-Möglichkeiten verwendet, die der Hund nicht stehend vom Erdboden aus kontrolliert werden kann.
Die ZOS -Päckchenstraße kann der Hund in ständiger Begleitung des Hundeführers mit lockerer oder ohne Leine absolvieren.
Gelegentliches Führen des Hundes ist in der Trümmer-, Päckchen- und Wandsuche erlaubt.Ein permanentes Führen allerdings wird mit Punktabzug in allen 4 ZOS -Leistungsstufen versehen,
Das zulässige Fassungsvermögen der Behältnisse in der Päckchenstraße beträgt in Level 1 maximal 10 Liter, wobei die Beschaffenheit der Behältnisse nicht vorgeschrieben ist. In Level 2 kann das Fassungsvermögen der Behältnisse, wie beispielsweise ein Koffer, bis zu 15 l betragen.
In Level 3 und 4 kann das jeweilige Fassungsvermögen bis zu 20 Liter betragen.
Bei Trümmer- und Päckchensuche darf der Hund frei oder an lockerer Leine (max. zwei Meter Länge, glatt und ohne hinderliche Knoten, Metallringe o.ä.) geführt werden. Die Verwendung einer lose hängenden, maximal 5 Meter langen Schleppleine in der ZOS -Fläche ist ebenfalls erlaubt. In der ZOS -Fläche darf der Hund nicht an der Leine geführt werden.
Die Suchwand hat eine Breite von mindestens fünf Metern und eine Höhe von mindestens zwei Metern. In der ZOS -Suchwand befinden sich mindestens 50 Riechschächte in unterschiedlichen Höhen.
Gelegentliches verbales Loben bei freier Wortwahl ist während der ZOS -Suche erlaubt.
Die Pausenregelung für den Hund erfolgt in allen Suchabschnitten bei Bedarf selbständig (Zeit läuft weiter), der Hund wird aus dem Suchgebiet entfernt. Die Inanspruchnahme einer Pause ist dem Leistungsrichter vor Entfernung des Hundes aus dem Suchgebiet bekannt zu geben und hat grundsätzlich keinen Punktabzug zur Folge.
Nach einer Pause darf der Hund neu angesetzt werden (einmaliges Antäuschen bzw. Beriechen des Behältnisses in Level 3 und 4 ist erlaubt.
Der Neuansatz erfolgt erneut außerhalb des ZOS -Suchgebietes an dem ursprünglich gewählten Ansatzpunkt.
Bei unerwünschtem Verhalten des Hundes während der Suche sind erzieherische Korrekturen durch Hörzeichen (keine körperlichen Einwirkungen) erlaubt, haben jedoch Punktabzug zur Folge.
Neuregelungen zur ZOS -Differenzierung in den Leistungsstufen 3 und 4
Für die Leistungsstufe 3 gilt: in der ZOS -Trümmersuche sind zwei voneinander getrennte Trümmerfelder a zirka 15 qm vorgesehen.
Für jedes ZOS -Trümmerfeld ist ein Suchgegenstand vorgesehen.
Der zu prüfende Hund hat beide Trümmerfelder in einem Zeitraum von insgesamt 6 Minuten abzusuchen. Durch das Ziehen eines Loses unmittelbar vor dem Start wird festgelegt, in welchem ZOS -Trümmerfeld die Suche zu beginnen hat. Ein selbständiges Wechseln des Trümmerfeldes ist nicht erlaubt, sondern erfolgt auf Weisung des Leistungsrichters. Der Wechsel fließt in die zur Verfügung stehende Gesamt-Suchzeit mit ein. Beim Wechsel in das zweite ZOS -Trümmerfeld ist ein einmaliges Antäuschen sowie Einriechen in das Lagerbehältnis von dem bei der Anmeldung bestimmten Ansatzpunkt aus erlaubt.
Der startende ZOS -Teilnehmer erfährt erst durch die abschließende Bewertung des Leistungsrichters, ob die Differenzierungsarbeit seines Hundes tatsächlich erfolgreich oder nicht erfolgreich verlaufen war.
In der ZOS -Flächensuche stehen zwei Suchflächen a zirka 150 qm mit unterschiedlichen Bewuchslängen zur Verfügung. Die beiden zu verwendenden ZOS -Gegenstände (Suchgegenstand / Differenzierungsgegenstand) können sowohl getrennt in verschiedenen Flächen oder auch zusammen in einer ZOS -Suchfläche ausgelegt werden. Der weitere Prüfungsablauf entspricht den Bestimmungen in der ZOS -Trümmersuche.
In der ZOS -Päckchenstraße sind neben handelsüblichen Eimern auch weitere Behältnisse, wie Koffer o.ä. zugelassen, die bis maximal 20 l-Fassungs-Volumen ausgestattet sind.
Für die Leistungsstufe 4 gilt: in der Trümmersuche wird eine ZOS -Trümmerstrecke mit einer Länge von zirka 6 m und einer Breite von zirka 3 m verwendet.
Der Prüfungszeitraum beträgt 6 Minuten. Das ZOS -Starter-Team hat zwei Ansatzmöglichkeiten. Der gewählte Ansatzpunkt ist dem Leistungsrichter bei der Anmeldung bekannt zu geben. Von dieser Startposition aus darf der Hund keine Rücksuche, sondern nur eine Vorwärtssuche zeigen.
Eine Rücksuche liegt dann vor, wenn der Hund über zwei Körper- längen in Richtung Ansatzpunkt zurücksucht.
Innerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit sind maximal zwei Suchdurchgänge erlaubt. Wird der zweite Suchdurchgang beansprucht, muss der Hund wieder vom ursprünglichen Ansatz- punkt starten. Ein nochmaliges Anriechen im Behältnis des ZOS -Suchgegenstandes ist hierbei erlaubt.Eine Suchpause ist lediglich zwischen den beiden Suchdurchgängen erlaubt.
Eine Anfrage an den Leistungsrichter zur verbrauchten Suchzeit ist nach dem ersten Durchgang statthaft.
Kommt der Hund in beiden Suchdurchgängen nicht zum Erfolg, wird die Anzeigeleistung mit
0 Punkten bewertet.
Die ZOS -Flächenprüfung erfolgt analog der Leistungsstufe 3 zuzüglich der für die Leistungsstufe 4 vorgeschriebenen Verleitungen.
In der ZOS -Päckchenstraße sind, wie auch in der Leistungsstufe 3, neben handelsüblichen Eimern auch weitere Behältnisse, wie Koffer o.ä. zugelassen, die bis maximal 20 l-Fassungs-Volumen ausgestattet sind.
Grundsätze beim Auslegen von ZOS -Gegenständen
ZOS -Gegenstände, die in ihren Abmessungen (15 qcm Oberfläche, maximal 1 cm Höhe) oder in ihrer geruchlichen Zusammensetzung von der gegebenen Norm abweichen, können durch den Leistungsrichter abgelehnt und müssen in diesem Fall durch geeignete ZOS -Gegenstände des Teilnehmers ersetzt werden.
Deutlich wahrnehmbare Extremgerüche (Parfüm etc.), mit denen ZOS -Gegenstände nachträglich bzw. vor Wettkampfbeginn kontaminiert wurden, sind somit untersagt, da sie einer Chancengleichheit entgegenstehen.
Zu suchende ZOS -Gegenstände dürfen (mit Ausnahme der Flächensuche) nicht in für den Hund einsehbare Bereiche versteckt werden. In der Päckchensuche werden die Suchgegenstände, wenn möglich, in dem jeweiligen Behältnis zentral versteckt.
Im ZOS -Trümmerfeld sollen in der Leistungsstufe 1 die Suchgegenstände keine wesentliche Verstecktiefe aufweisen. In der ZOS -Suchwand müssen die zu suchenden ZOS -Gegenstände so tief versteckt werden, dass sie vom Hundeführer nicht eingesehen werden können.
In den Leistungsstufen 1, 2 und 3 werden in der Flächen- und Trümmersuche die Gegenstände unmittelbar vor Suchbeginn ausgelegt.
In der Päckchensuche erfolgt die Abgabe der ZOS -Gegenstände an den Helfer des Leistungs-richters gruppenweise zirka 30 Minuten vor Suchbeginn des ersten Hundes in der Gruppe. Diese Notwendigkeit resultiert aus der erforderlichen längeren Liegezeit in den jeweiligen Behältnissen. Die ZOS -Gegenstände werden durch den jeweiligen Teilnehmer in dafür vorgesehene und zu beschriftende Tüten verpackt.
In der Leistungsstufe 4 werden die ZOS -Gegenstände der Wettkampfteilnehmer, in ihren Lagerbehältnissen, in allen ZOS -Suchbereichen gruppenweise zirka 30 Minuten vor Suchbeginn an den Helfer des Leistungsrichters übergeben.
Der Leistungsrichter legt daraufhin alle ZOS -Gegenstände gleichzeitig in den Suchbereichen aus. Dadurch befinden sich für jeden suchenden Hund Fremdgegenstände als Verleitung in den Suchbereichen.
Beim Auslegen der ZOS -Gegenstände durch den Leistungsrichter befinden sich die Wettkampfteilnehmer außer Sicht.
Futter-, Lebensmittel- und Spielzeugverleitungen
Ein einmaliges, kontrollierendes Absuchen und Beschnüffeln der Verleitungen durch den suchenden ZOS -Hund ist nicht fehlerhaft und hat keinen Punktabzug zur Folge. Erfolgen jedoch deutlich erkennbare „Bemühungen“ des Hundes, den Verleitungen in irgendeiner Form habhaft zu werden, so ist dies durch den Leistungsrichter mit Punktabzug zu bewerten.
Fehlverhalten und Disqualifikation
Fehlerhafte Suche (Punktabzug) wie unter anderem:
- Unselbständiges Suchen durch den Hund
- Ständige Hilfestellungen durch den Hundeführer
- Ständiges Loben durch den Hundeführer
- Lösen, Markieren
- Wiederholtes Verlassen des Suchbereiches über die Körperlänge hinaus.
- Ablenkbarkeit durch Außenreize
- Erkennbare Konzentrationsschwächen beim Hund
- Annahme von Verleitungen (u.a. Futter, Spielzeug, Fremdgegen- stände)
- Augensuche
Fehlerhafte Anzeige (Punktabzug) wie unter anderem:
- Aufnehmen von Gegenständen durch den Hund
- Apportieren von Gegenständen durch den Hund
- Aktives Anzeigen (Kratzen, Beißen, Bellen, Lecken)
- Erhebliches Verschieben von Verstecken
- Ungenaue Anzeige (bei mehr als 20 cm Abstand zwischen Nase und Geruchsquelle, ausgenommen .Hochlagen in der Leistungsstufe 4)
- Fehlanzeigen (Bsp.: Fremdgegenstände)
- Unterstützung des Anzeigeverhaltens durch den Hundeführer
- körperlich unruhige Anzeige
- mangelhafte Orientierung an der Geruchsquelle
Fehlverhalten Hundeführer (Punktabzug bis Abbruch) wie unter anderem:
- Verlassen der Mittellinie in der Flächensuche
- Offensichtliche Manipulationen durch den Hundeführer nach zufälligem Erkennen der Position des Gegenstandes
- Manipulation (körpersprachlich, lautsprachlich) zur Ermöglichung, Unterstützung oder Verbesserung .des Anzeigeverhaltens
- Emotionale Entgleisungen (Wut, Aggression) durch den Hundeführer
- Verschieben, Entfernen oder Verbringen von Gegenständen im
Trümmerfeld und in der Päckchenstraße
ZOS Disqualifikations-Regeln
- Vorführen mit Starkzwangmitteln (Stachelhalsband, E-Gerät)
- Offensichtliche Erkrankungssymptome beim teilnehmenden Hund mit tierschutzrechtlicher Relevanz
-Körperliche Züchtigung durch den Hundeführer infolge Ungehorsam oder sonstigen .Verhaltensauffälligkeiten (Treten, Stoßen, Schütteln o.ä.)
- Widersetzen bei Anweisungen durch den Leistungsrichter
- Nicht Erscheinen des Teilnehmers zu den ausgelosten Prüfungszei- ten
- Mitführen von Futter oder Spielzeug im Anmeldebereich und in den Suchabschnitten
- die nicht rechtzeitige Abgabe der Suchgegenstände
Die bei einer ZOS -Meisterschaft jeweils erstplatzierten ZOS -Teams der Leistungsstufen 1 bis 3 müssen bei einer künftigen Teilnahme an der ZOS -Meisterschaft in der nächst höheren Leistungsstufe starten. Ausgenommen es werden in einer Einzeldisziplin weniger als 70 Punkte erreicht.
Jedes ZOS -Team beginnt in der Leistungsstufe 1.
Alle ZOS -Teilnehmer (Level 1 bis 4) einer Internationalen ZOS -Meisterschaft müssen zuvor erfolgreich (mind. 240 Punkte) an einem durch die Hundezentrum Baumann GmbH anerkannten ZOS -Ausscheidungswettkampf (bei gleicher Leistungsstufe) teilgenommen haben.Zusätzlich sind mind. 70 Punkte in jeder Einzeldisziplin erforderlich.
Um nach einer Teilnahme an einer ZOS - Meisterschaft in die nächsthöhere Leistungsklasse wechseln zu können, ist eine Mindestpunktzahl von 240 und zuzüglich mindestens 70 Punkte je Einzeldisziplin innerhalb dieser ZOS -Meisterschaft erforderlich.
Die Hundezentrum Baumann GmbH behält sich im Rahmen der ZOS -Wettkampfveranstaltungen das Hausrecht vor.
ZOS Leistungs-, Prüfungsrichter
Für die ZOS -Meisterschaft sind grundsätzlich Polizeileistungsrichter vorgesehen. Die Leistungsrichter verrichten als Polizeibeamte ihren Dienst im Polizeihundewesen und sind in der Beurteilung und Prüfung von Spürhunden der Polizei geschult bzw. qualifiziert.
Die ZOS -Meisterschaft wird ausschließlich durch die Hundezentrum Baumann GmbH bzw. durch die ZOS -Erfinder Ina und Thomas Baumann veranstaltet.
Für alle ZOS -Ausscheidungs-Wettkämpfe sind nur ZOS -Leistungsrichter zugelassen, die zuvor durch die Hundezentrum Baumann GmbH ausgebildet und geprüft wurden. Während den Wettkämpfen sind diese ZOS -Leistungsrichter durch das getragene und markenrechtlich geschützte ZOS -Farblogo erkennbar.
Die Anforderungen in den verschiedenen ZOS Leistungsklassen
ZOS Leistungsklasse 1
• zwei verschiedene Suchgegenstände.
• drei Suchlagen a fünf Minuten Suchzeit (Außenfläche, Trümmerfeld, Päckchenstraße mit sechs .Behältnissen).
• keine Verleitungen.
• der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der beiden Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
ZOS Leistungsklasse 2
• drei verschiedene Suchgegenstände.
• drei Suchlagen a fünf Minuten Suchzeit (Außenfläche, Trümmerfeld, Päckchenstraße mit acht Behältnissen).
• Verleitungen durch Spielzeug in drei Suchbereichen und Individualgeruch des Hundeführers durch Anfassen eines vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in Trümmer-, Flächen- und in der. Päckchensuche.
• der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der drei Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
ZOS Leistungsklasse 3
• drei verschiedene Suchgegenstände.
• fünf Suchlagen mit unterschiedlicher Suchzeit (2 Außenflächen, 2 Trümmerfelder, Päckchenstraße mit zehn Behältnissen).
• Verleitungen durch Spielzeug, Lebensmittel in drei Suchbereichen und Individualgeruch des .Hundeführers durch Anfassen eines zuvor vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in der. Trümmer- und in der Päckchensuche.
• der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der drei Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
• eine so genannte Hochlage auf Hundenasenhöhe in den Trümmerfeldern und in der Päckchenstraße ist zulässig.
• in den Trümmerfeldern und auf den Außenflächen wer- den zwei vom Hundeführer ausgewählte Gegenstände.ausgelegt, wobei der Hund nur einen – vom Zweibeiner zuvor bestimmten Gegenstand – anzeigen darf.
• den nicht gesuchten, zweiten Gegenstand muss der Hundeführer in der von den beiden zuvor genannten, übrig gebliebenen Disziplin für die Anzeige benennen. Zuvor werden beide Gegenstände vom Leistungsrichter ausgelegt.
• der dritte, bis dahin noch nicht verwendete Gegenstand wird dann in der übrig gebliebenen Disziplin, der Päckchenstraße, als Suchgegenstand verwendet. Hochlagen sind in der Päckchenstraße zulässig.
• in der Leistungsstufe 3 dürfen die leeren Aufbewahrungsbehältnisse als Hilfestellung in der Startposition verwendet werden (anriechen).
ZOS Leistungsklasse 4
• gruppenweises Auslegen der Gegenstände durch den Leistungsrichter in allen vier Suchbereichen.
• drei verschiedene Suchgegenstände.
• fünf Suchlagen (2 Außenflächen, Trümmerstrecke, Such- wand und Päckchenstraße mit zwölf. Behältnissen).
• die Suchwand wird mit zwei unterschiedlichen Gegenständen bestückt, die unmittelbar nacheinander in einer Suchlage aufgefunden werden müssen. Zuvor werden alle drei Suchgegenstände beim Helfer des Leistungsrichters abgegeben. Es liegt im Ermessen des Leistungsrichters, welche Suchgegenstände er auslegt. Die Reihenfolge der anzuzeigenden Gegenstände.wird dem Hundeführer am Ansatz mitgeteilt. Der Hund wird von der Anzeigeposition am ersten Gegenstand – ohne vorherige Bestätigung – durch Hör- und Sichtzeichen direkt in die weitere Suche geschickt. Dabei muss es sich .bei einer der beiden Suchlagen um eine Hochlage handeln, die deutlich über Hundenasenhöhe liegen muss.
• in der Päckchenstraße erfolgen drei Suchlagen a drei Minuten mit jeweils einem Gegenstand (es werden alle drei verwendet). Hochlagen sind in der Päckchenstraße zulässig.
• Verleitungen durch Spielzeug, Lebensmittel in allen vier Suchbereichen und Individualgeruch des Hundeführers durch Anfassen eines zuvor vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in der Trümmer- und in der Päckchensuche. Zusätzlich werden materialähnliche Gegenstände als Ablenkung mit in sämtliche Suchabschnitte gelegt.
• in der Trümmerstrecke werden alle drei Gegenstände aus- gelegt, wobei nur ein Gegenstand (vom Leistungsrichter festgelegt und zur Anmeldung bekannt gegeben) in der Suche angezeigt werden darf. In der Trümmerstrecke kann eine Hochlage (Hundenasehöhe) und / oder Kletterlage vorgesehen sein.
• in den Außenflächen können alle drei Gegenstände in beiden Flächen verteilt oder auch auf einer Fläche zusammen ausgelegt werden. Der zu suchende Gegenstand wird erneut vom Leistungsrichter festgelegt.
• in der Leistungsstufe 4 dürfen die leeren Aufbewahrungsbehältnisse als Hilfestellung in der Startposition verwendet werden
(anriechen).
Stand: 12. Dezember 2012, gültig ab dem Wettkampfjahr 2014
Hundezentrum Baumann GmbH
Wichtig! Änderungen und Ergänzungen der ZOS -Wettkampfregeln sind ausschließlich der Hundezentrum Baumann GmbH vorbehalten. Die Verkündung der Änderungen und Ergänzungen erfolgt mindestens sechs Monate vor Inkrafttreten und wird durch eine Veröffentlichung auf der Internet-Seite www.zielobjektsuche.de bekanntgegeben.